Suche

Presse
Gut informiert mit
Haus & Grund

Pressemitteilung vom 11.03.2013

Weiterempfehlen Drucken

Teilerlass der Grundsteuer bei Mietimmobilien

Entstehen in einem Mietwohnhaus hohe Mietausfälle, könnten Vermieter einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen; bis zu 50 % dieser Kosten könnten damit eingespart werden, so die Vorsitzende von Haus und Grund Gießen, Christine G. Wagener, in einer Pressemitteilung. „Bis zum 2. April müssen entsprechende Anträge – es reicht zunächst ein formloser Antrag auf Grundsteuererlass – in diesem Jahr bei den zuständigen Steuerämtern der Gemeinden gestellt werden.“
Entscheidend sei, dass der Vermieter die Mietausfälle nicht zu verantworten habe. Dies sei zum Beispiel bei Mietnomaden und zahlungsunwilligen Mietern der Fall. Hieraus könnten schnell Mindereinnahmen von über 50 % resultieren, was eine Grundsteuerersparnis von 25% zur Folge habe. Ist eine Mietimmobilie vollkommen ertragslos, werden 50% der Grundsteuer erlassen. Auch außergewöhnliche Ereignisse wie Brand- oder Leitungswasserschäden berechtigten zu einem Grundsteuererlass, wenn die Wohnungen dadurch längere Zeit unbewohnbar waren. Bei Leerstand der Wohnung müsse der Vermieter jedoch ernsthafte Bemühungen zur Wiedervermietung nachweisen können, um in den Genuss der teilweisen Steuerbefreiung zu kommen. „Für weitere Informationen bei diesen nicht immer einfachen Fragen stehen wir in der Geschäftsstelle zur Verfügung,“ schließt Wagener.

Kontakt

Haus & Grund Gießen
Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.

Bleichstraße 8
35390 Gießen

Telefon 0641 – 33 50 1
Telefax 0641 – 39 44 24
Mail