Suche

Presse
Gut informiert mit
Haus & Grund

Pressemitteilung vom 19.11.2014

Weiterempfehlen Drucken

Rauchwarnmelder als Lebensretter

Gießen (-) Die dramatischen Ereignisse beim jüngsten Wohnhausbrand in einem Anneröder Mehrfamilienhaus nimmt die Vorsitzende von Haus und Grund Gießen zum Anlass, auf die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern hinzuweisen.
Christine G. Wagener macht auf die Hessische Bauordnung aufmerksam, nach der bis 31. Dezember 2014 in allen Wohnungen Rauchwarnmelder eingebaut sein müssen. „Auch wenn nicht jede Verordnung, die auf Hausbesitzer und Vermieter herunterkommt, sinnvoll erscheinen mag, stehe ich voll und ganz hinter dieser Pflicht,“ so Wagener. Der gesetzlich verlangte Einbau von Rauchwarnmeldern könne ebenso sinnvoll und lebensrettend sein wie es vor vielen Jahren der gesetzlich verordnete Zwang zum Anlegen der Sicherheitsgurte im Auto gewesen sei. Dass diese Maßnahme viel Leid und Unglück verhindert habe, werde heutzutage kaum bestritten. Rauchwarnmelder sind einbaupflichtig in allen Wohnungen, also auch in den von Eigentümern selbst genutzten, es macht auch keinen Unterschied, ob es sich um eine Wohnung im Mehrfamilienhaus, im Reihenhaus oder um ein Einfamilienhaus handelt, so Wagener weiter. Beim Wohnungsbrand in Annerod seien sich die Experten einig, dass durch das laute Alarmgeräusch nicht nur die betreffende Familie, sondern auch alle anderen Hausbewohner vor Schlimmerem bewahrt worden seien. Wagener plädiert daher für den Einbau qualitativ hochwertiger Geräte mit CE-Kennzeichnung und Langzeitbatterie und wirbt zudem dafür, Rauchmelder nicht nur wie vorgeschrieben in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, sondern zusätzlich auch in Wohn- und Arbeitsräumen einzubauen. „Schwelbrände mit giftiger Rauchentwicklung können überall entstehen gerade bei der Dichte von elektrischen Geräten in unseren Wohnungen. Je eher ein Rauchwarnmelder anschlägt, desto größer kann der Nutzen für die Bewohner und desto geringer kann der Schaden in der Immobilie sein,“ so Wagener. Der Gesetzgeber habe den Nutzern der Geräte, bei vermietetem Wohnraum also den Mietern, die Wartung der Rauch-melder auferlegt. Einmal jährlich müsse jedes Gerät auf seine Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Es empfiehlt sich, diese Überprüfung protokollarisch festzuhalten. Versicherer werden in Zukunft nicht nur den Einbau nachprüfen, sondern ebenfalls die durchgeführte Wartung nachgewiesen haben wollen „Vordrucke zum Beleg für eine durchgeführte Funktionsüberprüfung für Vermieter und Hausbesitzer halten wir in der Geschäftsstelle in der Bleichstraße für unsere Mitglieder bereit“ weist die Vorsitzende auf den Service von Haus und Grund Gießen hin

Kontakt

Haus & Grund Gießen
Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.

Bleichstraße 8
35390 Gießen

Telefon 0641 – 33 50 1
Telefax 0641 – 39 44 24
Mail