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Pressemitteilung vom 22.02.2013

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Mietrechtänderungsgesetz: Kappungsgrenze für Mieterhöhungen sinkt nicht automatisch

In ihrem Rundbrief für die Mitglieder der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund Gießen berichtet die Vorstandsvorsitzende Christine G. Wagener über Änderungen des jüngst beschlossenen Mietrechtsänderungsgesetzes. So bekommen Vermieter Rechtsinstrumente zur Hand, falls sie es mit Mietnomaden zu tun haben. Diese Fälle und andere, in denen Mietwohnungen systematisch „verwohnt“ werden, seien immer häufiger Gegenstand der Beratungen in der Geschäftsstelle. Es gehe in zunehmendem Maß soweit, dass Hauseigentümer von einer weiteren Vermietung in Zukunft Abstand nehmen wollten. „Lieber lasse ich die Wohnung leer stehen“, hört die Geschäftsführerin Andrea-Barbara Walker immer öfter von frustrierten Mitgliedern, die auf hohen Renovierungskosten sitzen bleiben, wollen sie nicht den langwierigen und oftmals kostspieligen Gang zum Gericht auf sich nehmen.
Vor dem Hintergrund der schon länger stattfindenden Diskussion um knapper werdenden bezahlbaren Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsgruppen sei in das Gesetz eine Neuregelung eingefügt worden, so Wagener weiter. Danach können die Landesregierungen per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gemeinden oder Teilen von Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessen Bedingungen besonders gefährdet ist, von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken. Die Darstellung in den Medien sei zu dieser Neuregelung oftmals irritierend. Sie stelle die Senkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent als deutschlandweit verbindlich festgelegt dar.
„Dies ist jedoch unzutreffend und verunsichert Mieter und Vermieter“, stellt Wagener fest. In Kommunen wie z. B. der Universitätsstadt Gießen finde sich eine relativ entspannte Wohnungs-situation. Dies wurde gerade anlässlich der Messeeröffnung der Bauexpo 2013 von der Ober-bürgermeisterin Grabe-Bolz betont. Man könne davon ausgehen, dass sich daher für Gießen in ab-sehbarer Zeit nichts ändern werde. Das gleiche scheine zurzeit für die Kreisgemeinden zu gelten.
Für Mitglieder und Interessierte biete der Verein wieder eine Reihe von Veranstaltungen an, so die Vorsitzende: Am 5. und 12. 3. jeweils 19.00 Uhr in der Geschäftsstelle Bleichstr. 8 stehen „Neue Pflichten für Vermieter“ mit Informationen zu Rauchwarnmeldern und Legionellenprüfung etc auf dem Programm. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 14. 5. um 19.99 Uhr in der Kongresshalle Gießen referiert Rechtanwältin Jordan-Berger über den richtigen Versicherungsschutz. Für den 22. 8. Ist eine Fahrt zur Betriebsbesichtigung der Firma Rittal im Dillkreis geplant. Fachanwalt Hans-Hendrik Beyl nimmt am 19. 11. um 19.00 Uhr in der Geschäftsstelle Stellung zur aktuellen Mietrechtsprechung und beantwortet Fragen dazu. Aus organisatorischen Gründen werde um Anmeldung (Tel. 0641 33501) gebeten.

Kontakt

Haus & Grund Gießen
Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.

Bleichstraße 8
35390 Gießen

Telefon 0641 – 33 50 1
Telefax 0641 – 39 44 24
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