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Pressemitteilung vom 25.06.2014

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Absenkung der Kappungsgrenze: Überflüssige Maßnahme für nicht vorhandenes Problem

Gießen (-) „Die Voraussetzungen für die Einführung einer regionalen Kappungsgrenze in Gießen liegen nicht vor“, so die Reaktion von Christine G. Wagener, Vorsitzende der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund Gießen auf die Ankündigung von Oberbürgermeisterin Grabe-Bolz, beim Land Hessen den Antrag auf Aufnahme in den Geltungsbereich der Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze zu stellen. Die Absenkung der Kappungsgrenze, d.h. bei Bestandsmieten Mietsteigerungen innerhalb von 3 Jahren nur um 15 % -statt bisher um 20 % - zu erlauben, sei nur statthaft, wenn die Versorgung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Preisen tatsächlich gefährdet sei. Dies sei – auch laut eigener Aussagen der Oberbürgermeisterin - zur Zeit in Gießen nicht der Fall. „Eine vorsorgliche Maßnahme halten wir für unzulässig, für den Antrag der OB haben wir daher kein Verständnis“, so Wagener, „wir werden unsere Einschätzung den zuständigen Entscheidungsträgern zukommen lassen.“
Vermutlich habe man in der Stadtverwaltung verzweifelt versucht, eine Rechtfertigung für den jetzt von Oberbürgermeisterin Grabe-Bolz angekündigten Schritt zu finden. Anders sei nicht zu erklären, „dass wir telefonisch aus dem Rathaus gebeten wurden, der Stadtverwaltung unsere intern für unsere Mitglieder gesammelten Mietdaten zur Verfügung zu stellen. Wir sind verwundert, Datenschutz – ein Fremdwort?“, merkt Wagener kritisch an. Befremdlich sei auch, dass Grabe-Bolz die Begrifflichkeiten durcheinander kamen. Das sei bei Otto Normalverbraucher zu entschuldigen, von einer Oberbürgermeisterin dürfe man allerdings mehr Präzision und Sachkenntnis erwarten. Die angekündigte Herabsetzung der Kappungsgrenze beträfe Bestandsmieten, bei dem von Grabe-Bolz in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff der Mietpreisbremse gehe es aber darum, Mietpreise bei Neuvermietungen zu deckeln. „Das sind zweierlei Paar Schuh“, so Wagener. Wie wichtig eine präzise Differenzierung sei, sehe man daran, dass der Mieterverein in seiner Reaktion auch die Durchsetzung der Mietpreisbremse für Neuvermietungen anmahne.
Wie Grabe-Bolz zudem den Widerspruch auflösen wolle, wenn sie einerseits von „sich verantwortlich verhaltenden Gießener Vermietern“ spreche und anderseits Gießener Vermieter verdächtige „über Gebühr zuzulangen“, bleibe ihr Geheimnis, so die Vereinsvorsitzende. „Das verantwortungsvolle Verhalten Gießener Vermieter als Begründung für die „rein vorsorgliche“ Absenkung der Kappungsgrenze anzuführen, kann nur als Stimmungsmache gegen die Vermieter angesehen werden.“ Fraglich sei auch, woher Grabe-Bolz die Information über stark ansteigende Mietpreise für Innenstadtwohnungen habe. Tatsächlich sei es so, dass viele private Vermieter aufgrund der ständig steigenden Zweitmiete sprich Nebenkosten wie Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren sowie Energiekosten allenfalls, wenn überhaupt moderate Anpassungen vornähmen, um die Vermietbarkeit nicht zu gefährden, erklärt HuG-Geschäftsführerin Andrea-Barbara Walker.

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