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Pressemitteilung vom 19.04.2015

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Neue Vertragsformulare tragen BGH-Urteilen Rechnung

Gießen (-) Mit drei wegweisenden Urteilen habe der Bundesgerichtshof Anlass gegeben, die Mietvertragsformulare den neuen Verhältnissen anzupassen. Sie seien ab sofort in der Geschäftsstelle der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund Gießen erhältlich, gibt die Vorstandsvorsitzende, Christine G. Wagener bekannt. Die bis dato gültigen Regelungen zu Schönheitsreparaturen habe der BGH entgegen seiner eigenen jahrzehntelangen Rechtsprechung grundlegend geändert. Die neuen Vertragsformulare nehmen diese Rechtsprechung auf. Des Weiteren enthalten sie einen Passus zur Anpassung an die sog. AGBs, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Abschluss eines Mietvertrages beachtet werden müssen. Wagener rät dringend davon ab, ältere Vertragsexemplare zu benutzen. „Vertragsformulare von Haus und Grund werden nicht umsonst so schnell wie möglich aktualisiert. Wir möchten damit unseren Mitgliedern so viel Rechtssicherheit bieten wie eben möglich“, so Wagener. Höchstrichterliche Entscheidungen und Änderungen in der Gesetzgebung verhindern jedoch, dass ein einmal gewähltes Formular auf alle Zeiten in allen Bestandteilen gültig bliebe. Mit diesem Rest an Unsicherheit müssten alle Vertragsparteien leben. In der Jahreshauptversammlung am 19. Mai 2015 um 19.00 Uhr in der Kongresshalle Gießen wird Wagener ausführlicher auf die Urteile eingehen.

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