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Pressemitteilung vom 09.11.2019

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Laubfall: Im Herbst können Gehwege rutschig werden

Gießen (-) Das Sturmtief „Mortimer“ hat es am Wochenende gezeigt: Der Herbst hat begonnen. Hauseigentümer sollten in den kommenden Wochen dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen, vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Fußgänger wird. Das empfiehlt die Vorsitzende von Haus und Grund Gießen, Christine G. Wagener. Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. „Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall.“

Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum werde in der Innenstadt Gießens in der Regel alle 14 Tage von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssten in der dazwischen-liegenden Zeit für die Verkehrssicherheit auf dem zum Grundstück gehörenden Gehweg sorgen. Im Straßenraum, der nicht von der Stadtreinigung betreut wird, sind Eigentümer immer in der Pflicht. Das betrifft nicht nur die Eigentümer in den Vororten der Universitätsstadt sondern nahezu in allen Kommunen des Landkreises. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden.

Wagener weist darauf hin, dass Dritte das Laubfegen übernehmen können. In vielen Mietverträgen findet sich die Vereinbarung, dass der Mieter diese Aufgaben übernimmt. „Allerdings bleibt auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet.“

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