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Haus & Grund

Pressemitteilung vom 03.04.2020

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Solidaritätssignal von Vermietern

Christine G. Wagener, Vorsitzende des Vereins Haus & Grund Gießen e.V., sieht mit Sorge die Diskussion um die Auswirkungen der gesetzlichen Regelung zur Abmilderung der Corona-Folgen. „Das Gesetz hat lediglich die gesetzlich vorhandenen Kündigungsmöglichkeiten bei Nichtzahlung von Mieten eingeschränkt und zwar nur für Mieten der Monate April, Mai und Juni 2020“. Dass bedeutet, dass der Vermieter nicht kündigen dürfe, obwohl der Mieter mit Mietzahlungen in Verzug sei, und auch das nur, wenn er glaubhaft machen kann, dass seine Zahlungsschwierigkeit coronabedingt ist. Ein Recht, die Zahlungen mit dem zum Teil schon praktizierten lapidaren Hinweis auf die Corona-Krise einzustellen, gebe es aber nicht. „Selbstverständlich müssen Mieter fristgerecht zahlen“, stellt Wagener klar. Leider seien mieterseits zudem auch schon Versuche zu beobachten, Nichtzahlung von Mieten aus vergangenen Zeiträumen einschließlich März 2020 mit dem Verweis auf die Corona-Krise zu rechtfertigen. Derartiges Trittbrettfahren müsse unterbunden werden. „Das sind wir den wirklich Betroffenen und den in Existenznöte geratenen Mietern schuldig“, so Wagener weiter.

Deshalb werde der Verein alle Vermieter unterstützen im Bemühen, parallel zur gesetzlichen Regelung, eine begleitende Stundungsvereinbarung mit Mietern zu den gesetzlich festgelegten Ausfallmonaten zu treffen, wo das geboten sei. „Das wird das gewünschte Solidaritätssignal der Vermieter sein“, bekräftigt Wagener. Unabdingbare Voraussetzung sei, dass der Mieter das Gespräch mit seinem Vermieter suche. In diesem Rahmen sollte er darlegen, dass seine finanzielle Notlage pandemiebedingt sei, dass er sich mit allen gebotenen Mitteln um Abhilfe bemühe und über keine anderen Geldmittel verfüge. Die Bitte um Stundung sollte danach auf jeden Fall in Papierform erfolgen.

Für die von Laien und sogar Fachleuten häufig ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer Mietminderung sieht Haus & Grund keine Grundlage. „Denn“, so die Geschäftsführerin des Vereins, Andrea-Barbara Walker „das bereit gestellte Mietobjekt leidet nicht an einem wesentlichen Mangel, und das Vorliegen eines solchen ist Voraussetzung für jede Mietminderung: Die Mietsache ist ja gerade uneingeschränkt nutzbar.“

Die Frage, ob ein Vermieter freiwillig zur Unterstützung seines Wohnungs- oder Gewerberaummieters zeitweise auf einen Teil der Gesamtmiete oder der Kaltmiete verzichte, sei seine ganz persönliche Entscheidung und werde in jedem Einzelfall zu unterschiedlichen, auch ablehnenden Ergebnissen führen können und dürfen. Bei der dafür erforderlichen Abwägung werde Haus & Grund seinen Mitgliedern beratend zur Seite stehen. „Wir sind sicher, dass unsere Mitglieder zu fairen, angemessenen und für beide Vertragsparteien vertretbaren Lösungen kommen werden“, so die Vorsitzende Wagener abschließend.

Kontakt

Haus & Grund Gießen
Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.

Bleichstraße 8
35390 Gießen

Telefon 0641 – 33 50 1
Telefax 0641 – 39 44 24
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