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Pressemitteilung vom 21.02.2022

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Konfliktpotential Heizkosten minimieren

Gießen. „Betriebskostenabrechnungen können immer wieder ein Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern werden“, weiß Christine G. Wagener, Vorsitzende der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund Gießen. Im Zweifelsfall helfe hier Kommunikation statt Konfrontation. Die Abrechnungen der nächsten Jahre haben besonders viel Konfliktpotential. Habe der Vermieter z. B. bis vor kurzem noch ca. 1.500,00 Euro für die Tankfüllung Heizöl bezahlt, müsse er unter Umständen in 2022 dem Lieferantenten mehr als das Doppelte überweisen. Das wiederum mache sich in der darauffolgenden Heizkostenabrechnung deutlich bemerkbar. Heiz- und Warmwasserenergie werde sich – unabhängig davon um welche Art Brennstoff es sich handelt – in Zukunft nur noch zu höheren Preisen einkaufen lassen..

Als Vermieter tritt der Hausbesitzer für alle Betriebskosten zunächst in Vorkasse; mit den monatlichen Vorauszahlungen seiner Mieter wird das Konto nach und nach wieder ausgeglichen. Hat sich in der Betriebskostenabrechnung eine höhere Nachzahlungsforderung ergeben, darf der Vermieter auf Basis dieser Abrechnung auch eine höhere monatliche Vorauszahlung verlangen. Die Vorauszahlung erhöht sich in der Regel um 1/12 der nachgeforderten Summe. „Wir raten daher unseren Mitgliedern ebenfalls, die Abrechnung so bald wie möglich nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Nur dann kann zeitnah eine Anpassung der Vorauszahlung erfolgen“, berichtet Geschäftsstellenleiterin Andrea-Barbara Walker aus ihrer täglichen Praxis..

Die höheren Brennstoffkosten werden sich in vielen Fällen noch nicht in der Betriebskostenab-rechnung für das Jahr 2021 auswirken. Die konkret zu erwartenden Kostenerhöhungen oder bereits eingetretene Kostensteigerungen dürfen bei der Neuberechnung der monatlichen Vorauszahlungs-beträge jedoch berücksichtigt werden. Diesen Zuschlag muss der Vermieter nachvollziehbar begründen. Daher haben Hausbesitzer und Vermieter durchaus Handlungsspielraum. Der Verein Haus und Grund Gießen empfiehlt ihnen, das Gespräch mit ihren Mietern zu suchen. Ziel ist es, das Problem zu erklären und gemeinsam eine verbindliche Lösung zu finden. In der Regel fällt es einem Mieter leichter, die monatliche Vorauszahlung um einen moderaten Betrag anzupassen, als am Ende der Abrechnungsperiode eventuell eine größere Summe nachzahlen zu müssen. „Auch für viele der von uns vertretenen Kleinvermieter ist es nicht immer einfach, mehrere Tausend Euro für die Pellet- oder Öllieferung auf den Tisch zu blättern. In einem gedeihlichen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sollte man daher immer zu einem Gesprächsergebnis kommen, das beide Seiten zufriedenstellt“, so Wagener abschließend..

Kontakt

Haus & Grund Gießen
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Bleichstraße 8
35390 Gießen

Telefon 0641 – 33 50 1
Telefax 0641 – 39 44 24
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