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Pressemitteilung vom 07.07.2023

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Haus und Grund Gießen wundert sich über Homepageauftritt der Stadt Gießen

Gießen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit dem Beschluss zur Einführung eines qualifizierten Mietspiegels für Gießen die Implementierung eines Arbeitskreises zur Begleitung des Erstellungsprozesses beschlossen. Entsprechend der Beschlusslage wurde dieser Arbeitskreis aus Vertretern des Mietervereins, des Vereins Haus und Grund Gießen, der Wohnbau Gießen und des Rathauses gebildet. Das mit der Erstellung beauftragte Hamburger Institut ALP erläuterte in der ersten Sitzung zunächst den Prozessweg und die Rahmenbedingungen der bei Mietern und Vermietern durchzuführenden Befragung. Ausweislich des Sitzungsprotokolls sollten in Gießen ca. 3.500 Haushalte Bestandteil der Stichprobe werden. Hierbei sollen erfahrungsgemäß ca. zwei Drittel der Angaben von Vermietern und ein Drittel von Mietern erhoben werden. Außerdem wurde zum Auftakt der Befragung eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger für den 12. 7. 2023 angedacht.

Mit Befremden konnten die Vertreterinnen von Haus und Grund nun der Homepage der Stadt Gießen entnehmen, dass die Stichprobe auf 2.200 zusammengeschmolzen ist. Zudem sollen jetzt nur noch 1.000 Vermieter und 1.200 Mieter befragt werden. Diese neuen Konditionen wurden zu keiner Zeit mit den Mitgliedern des Arbeitskreises kommuniziert. Der Homepage ist weiterhin zu entnehmen, dass alle Beteiligten des Arbeitskreises die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels befürworteten. „Diese Darstellung ist unzutreffend,“ stellt die Vorsitzende von Haus und Grund, Christine G. Wagener, fest. Mit der Einführung eines solchen Mitspiegels werde die gesetzliche Vorgabe erfüllt. Das sei der Grund betont die Geschäftsführerin Andrea-Barbara Walker, weshalb man sich von Seiten der Eigentümerschutz-Gemeinschaft gern an der Erstellung des Mietspiegels beteilige. Leider sei in Gießen aber mit Fachleuten die Alternative der Erstellung eines einfachen kostengünstigeren Mietspiegels zu keinem Zeitpunkt erörtert worden. Ein solcher Mietspiegel werde von Haus und Grund als wesentlich einfacher in der Anwendung bewertet.

Irritierend sei der Hinweis auf der städtischen Homepage, dass der neue Mietspiegel „voraussichtlich“ Anfang 2024 in Kraft treten werde. Laut Mietspiegelrechtnovelle vom 1. Juli 2022 müsse dieser Mietspiegel nach einer Übergangsfrist spätestens am 1. Januar 2024 vorliegen, so Walker.

Haus und Grund Gießen fordert entsprechend dem Sitzungsergebnis den Fragebogen im besprochenen Mieter/Vermieter-Verhältnis an 3.500 Haushalte zu versenden. Breite Akzeptanz eines Mietspiegels werde unter anderem in der Stadtbevölkerung auch dadurch gefördert, dass Absprachen unter allen Beteiligten eingehalten werden. „Andernfalls sind Sitzungen des Arbeitskreises reine Alibiveranstaltungen,“ schließt die Vereinsvorsitzende.

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