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Haus & Grund

Pressemitteilung vom 16.03.2014

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Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund Gießen:

Gießen (-) In ihrem alljährlichen Rundbrief für die Mitglieder des Vereins Haus und Grund Gießen geht die Vorsitzende Christine G. Wagener auf einige wichtige Neuerungen für Immobilienbesitzer ein. So müssen Besitzer von Mietwohnhäusern überprüfen, ob bei Vorhandensein von Bleirohren im Haus der Grenzwert für Blei nicht überschritten wird und ggfs. für Abhilfe sorgen. In größeren Mietkomplexen sind Vermieter verpflichtet, bei bestimmten Voraussetzungen das Trinkwasser unaufgefordert einer Legionellenprüfung zu unterziehen. Bis zum Dezember 2014 müssen alle Mietwohnungen in den in der Hessischen Bauordnung vorgeschriebenen Räumen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Wagener betrachtet die Verordnung als ausgesprochen sinnvoll, können diese Geräte doch in vielen Fällen lebensrettend sein und rät zur Anschaffung qualitativ hochwertiger und geprüfter Produkte. Zu diesen und vielen anderen Fragen wie z. B. zur Novelle der Energieeinsparverordnung, Tierhaltung, Schönheitsreparaturen berät in der Geschäftsstelle ein versiertes Team.

Wie in jedem Jahr bietet der Verein seinen Mitgliedern wieder interessante Informationsveranstaltungen an. Im ersten Halbjahr nimmt am 25. März die Geschäftsführerin Andrea-Barbara Walker zu Fragen Stellung, die den Wechsel von Mietparteien zum Inhalt haben. Was muss beachtet werden, wenn eine Mietimmobilie den Besitzer wechselt und welche Unterschiede gibt es bei Vererbung oder Erwerb durch Kauf oder Versteigerung? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und ihre Familienmitglieder oder Erben beim Tod des Wohnungsmieters? Wie gestaltet man einen Mietvertrag für WGs, in denen häufig die Mieter wechseln?

In der Jahreshauptversammlung am 20. Mai referiert der neue Vorsitzende von Haus und Grund Hessen, Rechtsanwalt Christian Streim aus Wiesbaden darüber, ob, wann und welche Betriebskosten umlagefähig sind. Hier kommt es oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter, der nicht selten vor Gericht endet. „Entscheidend ist in vielen Fällen die sorgfältige Abfassung des Mietvertrages“, weiß Wagener „Oft hilft ein Blick in das Vertragswerk, denn ein Juristengrundsatz besagt: Vertrag kommt von vertragen.“

Da besonders in den letzten Wochen und Monaten sowohl die Mitgliederzahl als auch die Nachfrage nach Beratungen stark angestiegen sind, bietet der Verein zwei Stunden Telefonberatungszeit zusätzlich an. Sie liegen mittwochs von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und freitags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Kontakt

Haus & Grund Gießen
Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.

Bleichstraße 8
35390 Gießen

Telefon 0641 – 33 50 1
Telefax 0641 – 39 44 24
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