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Pressemitteilung vom 17.03.2014

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Verein Haus und Grund kritisiert Anhebung Grundsteuer

Beim Verein Haus & Grund Gießen stößt die in der Stadt Gießen geplante Erhöhung der Grundsteuer von 380 auf 600 Punkte auf Kritik. „Wir anerkennen den Zwang, unter dem die politisch Verantwortlichen stehen, wenn sie den Bedingungen genügen wollen, die Städte und Gemeinden unter dem finanziellen Schutzschirm des Landes erfüllen müssen; deshalb sind wir auch nicht grundsätzlich gegen eine Anhebung der Grundsteuer“, so Andrea-Barbara Walker, Geschäftsführerin bei Haus & Grund. Aber vermisst werde die Ausgewogenheit der Maßnahme im Verhältnis zu anderen Steuer- und Abgabenerhöhungen. „Mir ist keine andere Steuer oder Abgabe bekannt, die in diesem Umfang erhöht werden soll“, so Walker weiter. Zudem müssten jeder Steuererhöhung ebenso umfangreiche und konkrete Einsparmaßnahmen gegenüberstehen. Beschämend bis lächerlich sei es, den Mehreinnahmen von 6,5 Millionen Grundsteuer als konkreten Nachweis erfolgreichen Einsparens die Streichung des Liebigstipendiums und des Erstsemesterbonus gegenüberzustellen. Der Hinweis, dass Ämter Kürzungen verkraften müssten, sei wenig konkret und nicht nachprüfbar. Von ernsthaften Bemühungen, z.B. beim Personal intelligent sparen zu wollen, sei nichts bekannt. Wenn es derartige Einsparmaßnahmen gebe, müssten diese (besser) kommuniziert werden. Sollte die Landesregierung von der Stadt Gießen verlangt haben, die Grundsteuer überdurchschnittlich zu erhöhen, weil andernfalls der Haushalt nicht genehmigt werde, müssten die Verantwortlichen sagen, was konkret verlangt wurde. „Wir glauben nicht, dass die Landesregierung eine Anhebung von 60 % vorgegeben hat“, bilanziert Walker.

Haus & Grund rät seinen Mitgliedern, nach Vorlage der nächsten Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen, in welchem Umfang sie die Betriebskostenvorauszahlungen anheben sollten. „Ist nämlich bekannt, dass sich Betriebskosten wie die auf die Mieter umlegbare Grundsteuer definitiv erhöhen werden, darf dieser Gesichtspunkt bei der Anpassung der künftigen Vorauszahlung berücksichtigt werden“, so Walker abschließend.

Kontakt

Haus & Grund Gießen
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35390 Gießen

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